Gunther Sosna sprach mit Inge Hannemann von Sanktionsfrei.de über die Sinnlosigkeit von Strafen, den Erpressungsmechanismus der Regierung und über Politiker, denen das Schicksal von Hartz-IV-Empfängern egal ist.

Gunther Sosna: Frau Hannemann, mit dem gemeinnützigen Verein Sanktionsfrei setzen Sie sich für die Abschaffung der Sanktionen von Hartz-IV-Beziehern ein und unterstützen diese auch durch rechtliche Beratung bei Auseinandersetzungen mit dem Jobcenter. Wie viele Menschen haben sich bisher an Sanktionsfrei gewendet?

Inge Hannemann: Uns erreichen täglich sehr viele Mails und Nachrichten über die Sozialen Netzwerke mit Anfragen zu Hartz-IV, Nebenkostenabrechnungen, Widersprüche, Mietkosten oder persönlichen Ärger mit dem Jobcenter. Ich selbst erhalte weiterhin sehr viele Mails über meine E-Mailaccounts. Es ist schwer die genaue Zahl zu benennen, da wir im Team diese Mails versuchen so schnell als möglich zu beantworten. Aber ich würde sagen, dass es im Schnitt zwischen 50 bis 80 Anfragen täglich sind.

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Inge Hannemann setzt sich mit Sanktionsfrei.de für eine Abschaffung der Hartz-IV-Sanktionen ein. (Foto: Screenshot/Sanktionsfrei.de)

Seit dem 1. August gelten einige Gesetzesänderungen, die auch Bezieher und Bezieherinnen von Hartz-IV-Leistungen betreffen. Zum Beispiel werden künftig Arbeitslosengeld II und Sozialgeld für zwölf Monate bewilligt. Außerdem können im Rahmen der Grundsicherung mehr Wohnungen als angemessen bewertet werden. Das klingt nach einer Verbesserung. Wie bewerten Sie die neuen Regelungen?

Bereits in der Vergangenheit wurden rund 50 Prozent der Bewilligungen für 12 Monate ausgesprochen. Das heißt, es ist nicht wirklich eine Neuerung. Das wurde auch durch die Personalräte Jobcenter Region Hannover in einer Stellungnahme an Frau Nahles (Anm.: Andrea Nahles (SPD) ist Bundesministerin für Arbeit und Soziales) Ende August bestätigt und kritisiert.

Die Reduzierung der Bescheide verringert sich um maximal einen Bescheid pro Bedarfsgemeinschaft jährlich.

Weiterhin bleiben jedoch die sechs Monate dann bestehen, wenn die Leistung nur vorläufig bewilligt wurde beziehungsweise wird. Das gilt besonders für Selbstständige oder für Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld II mit schwankenden Einkommen. Ob es tatsächlich zu einer Erleichterung in den Jobcentern kommt, bleibt somit abzuwarten. Und man muss bedenken: Die Reduzierung der Bescheide verringert sich um maximal einen Bescheid pro Bedarfsgemeinschaft jährlich.

Inwiefern mehr Wohnungen als angemessen bewertet werden sollen, stelle ich in Frage, wenn ich die in der Regel oftmals viel zu niedrig angesetzten Mieten ansehe. Mit den Änderungen wurden ja leider nicht parallel die benötigten Mieten neu berechnet und entsprechend angepasst. Vielmehr sehe ich hier eine Verletzung des bestehenden Bundessozialgerichtsurteils, die die Pauschalierungen von Heizkosten ablehnen. Und genau das passiert bei einer eventuellen Umsetzung einer Gesamtbruttowarmmiete. Das ist klar abzulehnen.

Sind die sogenannten Rechtsvereinfachungen tatsächlich Vereinfachungen oder eine Mogelpackung, die die Situation für Bezieher von Hartz-IV verschärft?

In den meisten Änderungen sehe ich weitere Verschärfungen, Entrechtungen indem Bundessozialgerichtsurteile ausgehebelt werden und restriktivere Einschränkungen für die Arbeitslosengeld-II-Leistungsberechtigten. Insbesondere die Verschärfungen der Möglichkeit durch die Jobcenter Leistungen zurückzufordern, wenn scheinbar „sozialwidriges Verhalten“ vorliegt.

Fassen Sie mal einem nackten Mann in die Tasche. Da ist einfach nichts.

Diese neue Gesetzgebung ist von vorne bis hinten schwammig, nicht klar definiert und beruft sich auf Objektivität der Mitarbeiter in den Jobcentern. Ganz zu schweigen von der dadurch möglichen entstehenden Unterschreitung eines Existenzminimums über Jahre hinweg. Von einer Vereinfachung sind wir meilenweit entfernt. Positiver ist der Bereich der Unterstützung junger Menschen in eine Ausbildung zu bewerten. Ansonsten ist es eine Mogelpackung.

Wenn man den Statistiken glauben darf, beziehen in Deutschland zurzeit etwa 4,3 Millionen Menschen Hartz-IV-Leistungen. Allerdings werden jeden Monat auch Tausende von Sanktionen verhängt. Können Sie typische Gründe nennen, mit denen Sanktionen gerechtfertigt werden?

Aus der Sicht der Bundesagentur für Arbeit (BA), arbeiten die Jobcentermitarbeiter im Sinne der Steuerzahler. Es ist ein häufig wiederholtes Mantra in den Mitarbeiterbriefen, in der Mitarbeiterzeitschrift Dialog oder in Interviews mit den Vorständen der BA.

Weiterhin gilt, dass das „Fordern“, und dazu zählen auch die Sanktionen, einen Erziehungscharakter aufweisen soll. So zumindest titelt es die Bundesagentur für Arbeit in ihren Arbeitshilfen „Sanktionen“ für die Mitarbeiter.

Was bedeuten die teilweise drastischen Kürzungen für das tägliche Leben der Betroffenen?

Grundsätzlich ist es immer eine Kürzung des Existenzminimums. Fassen Sie mal einem nackten Mann in die Tasche. Da ist einfach nichts.

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Die Folgen von Hartz-IV-Sanktionen können Obdachlosigkeit, Hunger oder komplette Ausgrenzung sein. (Symbolfoto: Lager eines Obdachlosen.)

Und nicht anders geht es den Betroffenen. Für sie heißt es, dass noch mehr auf irgendeiner Seite eingespart werden muss. Und das wiederum bedeutet, dass man dort einspart, wo bereits extrem gespart wird: Kulturelle Teilhabe, Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel, Medikamente, Essen oder die Rechnungen bleiben liegen. Die Folgen können Obdachlosigkeit, Hunger oder komplette Ausgrenzung sein.

Bewirken diese Sanktionen überhaupt etwas Positives oder wird von den Jobcentern lediglich Geld eingespart?

Bestrafung ist nie etwas Positives. Und das sind Sanktionen: Es sind Bestrafungen von mündigen Bürgern oder zum Teil auch bei jungen Menschen ab 15 Jahren. Die Jobcenter sparen natürlich Geld. So sparten die Jobcenter im letzten Jahr 170 Millionen Euro, in den Jahren zuvor waren es in 2014 rund 182 Millionen Euro und in 2013 sogar 190 Millionen Euro. Das ergab eine Anfrage der Linken im Bundestag. Und diese Einsparungen sollten mit dem Blick in den Bundesfinanztopf und der schwarzen Schäuble-Null durchaus Beachtung finden.

Wenn man die Begründungen für Sanktionen hört, also, dass Termine nicht eingehalten oder angebotene Jobs abgelehnt wurden, könnte man den Eindruck gewinnen, Bezieher von Hartz-IV seien besonders unzuverlässig und hätten keine Lust zu arbeiten. Ist dieser Eindruck in irgendeiner Art und Weise gerechtfertigt?

Es ist immer die Frage, worauf lege ich den Fokus. Leider neigen gerade die Medien dazu, ihre Sicht nur auf die Arbeitslosengeld-II-Leistungsberechtigten zu legen und diesen Punkt besonders hervorzuheben.

Der Staat muss dringend gegensteuern, damit der soziale Frieden nicht weiterhin gefährdet ist.

Daraus folgt unweigerlich das Stigma des „faulen Hartzers“ und der darauffolgenden Stigmatisierung. Den Betroffenen wird damit die Chance verwirkt, sich so dazustellen wie sie mehrheitlich sind: Nämlich auf der Suche nach einer Tätigkeit, ihrem ehrenamtlichen Engagement, die Pflege von Angehörigen oder eben auch Erziehungsarbeit leisten.

Statt der laufenden Stigmatisierung ist es zwingend notwendig, dass diese Menschen in unserer Gesellschaft eine faire Teilhabe erhalten, um ihnen eine Chance zu geben. Der Staat muss dringend gegensteuern, damit der soziale Frieden nicht weiterhin gefährdet ist.

Jetzt gibt es auch noch weit über 2,6 Millionen Arbeitslose in Deutschland. Da scheint es mehr als unmöglich, auch allen Hartz-IV-Beziehern einen geeigneten Job zu vermitteln. Was für Tätigkeiten werden typischerweise angeboten?

Sehr häufig werden Tätigkeiten über Zeitarbeit angeboten. Das sind oftmals Helferstellen, wobei auch hier Fachkräfte dazu gezwungen werden, sich zu bewerben. Damit werden Fachkräfte, wie zum Beispiel Ingenieure zu Helfern degradiert und bleiben intern als Helfer oder Helferin gespeichert.

Sanktionen sind aus ethischer und moralischer Sicht nie vertretbar.

Das ist dem internen Matching in den Jobcentern oder auch in den Arbeitsagenturen geschuldet, welches sich oftmals auf die zuletzt ausgeübte Tätigkeit bezieht. Somit ist es ein Programmierfehler auf Kosten der Erwerbslosen und deren eigentlicher beruflichen Biographie. Das ist nicht hinnehmbar. Beliebt sind auch Vermittlungen in Callcenter, als Lagerhelfer, in der Produktion oder in das Gastgewerbe.

Laut einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) sowie der Universität Halle-Wittenberg leidet über ein Drittel der Hartz-IV-Empfänger unter psychischen Erkrankungen. Ist unter diesem Aspekt eine Sanktionierung aus Ihrer Sicht ethisch und moralisch überhaupt noch vertretbar?

Wie ich bereits gesagt habe: Sanktionen sind nie etwas Positives. Ich persönlich vertrete die Meinung, dass Sanktionen aus ethischer und moralischer Sicht nie vertretbar sind. Das Arbeitslosengeld II ist das Existenzminimum. Und wie kann aus einem Minimum ein weiteres Minimum werden?

Wie reagieren Politiker auf Ihre Forderungen? Denen dürften diese Zahlen ja auch bekannt sein. Oder hören die Ihnen nicht zu?

Wenn wir oder ich von Politikern reden, kann ich leider keine Partei, außer die Linken und die Piraten, rausnehmen und stelle fest: Sie hören durchaus zu, aber es ist ihnen egal. Das klingt hart. Aber wenn das Bundesarbeitsministerium unter der SPD und mit Zustimmung der anderen Parteien ein Verschärfungsrecht durchsetzt, die Möglichkeit der Rückforderung von Leistungen als ein zweites Sanktionsregime einführt und die Hartz-IV-Erhöhungen nicht mal eine Lachnummer abgeben, kann ich nur noch von Ignoranz sprechen.

Die Arbeit von Sanktionsfrei wird zu einem großen Teil durch Crowdfunding und aus Spenden finanziert. Sehr viele Menschen haben Ihr Vorhaben finanziell unterstützt. Aber Sie kämpfen gegen ein System an, dass Milliarden von Euro in der Kasse hat und sogar durch Gesetze legitimiert wird. Kann man unter diesen Voraussetzungen überhaupt gewinnen?

Uns von Sanktionsfrei geht es nicht darum, wer die Verlierer oder Gewinner sind, sondern darum, den Menschen eine Hilfe anzubieten und den Jobcentern einen Spiegel vorzuhalten. Wenn wir in Gewinner und Verlierer denken würden, wäre das wohl sehr frustrierend und damit kommen wir in ein Konkurrenzdenken, was fehl am Platz wäre.

Eine letzte Frage. Würden die Sanktionen entfallen, hätten wir praktisch über Nacht ein bedingungsloses Grundeinkommen (BGE) eingeführt. Kann es sein, dass die Sanktionen nur deshalb mit aller Macht erhalten werden, um ein BGE zu verhindern?

Zunächst hätten wir eben leider dann doch kein bedingungsloses Grundeinkommen. Ich möchte kurz erklären warum. Bedingungslos wäre es dann, wenn sich die Menschen nicht weiterhin „nackt“ machen müssten. Man müsste trotzdem weiterhin alles offenlegen, wie das Einkommen, das Vermögen im Haushalt – auch das der Kinder, der eigenen Eltern, sofern sie mit im Haushalt leben. Das führt wiederum dazu, dass die Kinder zum Beispiel mit ihrem Ausbildungsgeld, den Hartz-IV-Satz ihrer Eltern verringern müssen.

Die Sanktionen haben ihre Berechtigung innerhalb der Jobcenter und der Regierung in ihrem Erpressungsmechanismus.

Bedingungslos wäre es dann, wenn den Menschen, und zwar allen, tatsächlich ein Existenzminimum ohne Bedingungen ausbezahlt werden würde. Und somit dieses bestehen bleibt. Aus diesem Grund spreche ich von einem Grundeinkommen – aber eben nicht bedingungslos.

Zu den Sanktionen kann ich nur sagen, die Sanktionen haben ihre Berechtigung innerhalb der Jobcenter und der Regierung in ihrem Erpressungsmechanismus, so dass die Menschen jede Tätigkeit oder Sinnlosmaßnahmen annehmen müssen. Auch wenn es absolut nicht passt oder die Tätigkeit aus körperlichen Gründen gar nicht ausgeübt werden kann. Auch kann ich mit den Sanktionen den derzeitigen Niedriglohnsektor aufrechterhalten.

Sanktionen üben Druck aus. Und Druck übt Angst aus. Und Menschen mit Angst wehren sich kaum, sondern reagieren nur noch. All dieses ist ein Armutszeugnis unserer Regierung und leider gewollt.

Über Inge Hannemann: Hannemann war die erste Mitarbeiterin eines deutschen Jobcenters, die sich in der Öffentlichkeit kritisch über die Arbeitsmarktpolitik der Agenda 2010 äußerte. In dem Buch „Die Hartz IV Diktatur. Eine Arbeitsvermittlerin klagt an“ führte Inge Hannemann beispielhaft Fälle aus ihrer Zeit als Fallbearbeiterin bei der ARGE an und schilderte die persönlichen Folgen, welche die Hartz-IV-Sanktionen bei Betroffenen auslösen.

Sie ist Mitinitiatorin von Sanktionsfrei e.V. Über die Online-Plattform Sanktionsfrei.de, die durch Spenden und Crowdfunding finanziert wurde, will man Hartz-IV-Empfänger dabei unterstützen, sich gegen die Bürokratie der Jobcenter zur Wehr zu setzen und tritt zudem für die Abschaffung der Sanktionen gegen Hartz-IV-Bezieher ein. Hannemann wurde Februar 2015 auf der Liste der Partei Die Linke in die Hamburgische Bürgerschaft gewählt. Sie lebt in Hamburg.

Der Originalartikel kann hier besucht werden