Die Initiantinnen und Initianten der Wiedergutmachungsinitiative nehmen mit grosser Genugtuung zur Kenntnis, dass sich nach dem Nationalrat auch der Ständerat für eine umfassende Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen ausspricht und die Solidaritätsbeiträge zugunsten der schwerbetroffenen Opfer unterstützt. Wird dieser wegweisende Entscheid in der Schlussabstimmung bestätigt, ziehen die Initianten die Wiedergutmachungsinitiative zurück.
Der vorliegende Entscheid des Ständerats ist ein Meilenstein im Kampf der ehemaligen Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen. Für Joachim Eder, Ständerat und Mitglied des Initiativkomitees, ist klar: „Die Wiedergutmachungsinitiative hat zu einem Umdenken in Gesellschaft und Politik geführt. Heute haben wir im Ständerat das Unrecht, das die Opfer erleiden mussten, umfassend anerkannt. Damit wird ein Stück Gerechtigkeit wiederhergestellt.“
Initiative vor Rückzug – gewichtige Gründe für Gegenvorschlag
Der Gegenvorschlag will nebst der wissenschaftlichen Aufarbeitung 300 Millionen Franken für finanzielle Leistungen zugunsten der Opfer bereitstellen. Dies sind 200 Millionen Franken weniger, als bei der Wiedergutmachungsinitiative gefordert werden. Im Unterschied zur Wiedergutmachungsinitiative, die von 20‘000 Opfern ausgeht, rechnet der Gegenvorschlag mit 12‘000 bis 15‘000 bewilligten Gesuchen. Trotzdem gibt es gewichtige Gründe, die für den Gegenvorschlag sprechen.
Erstens verlangt das hohe Alter der Opfer nach einer raschen Lösung. Mit dem Gegenvorschlag, dem neuen Bundesgesetz über die Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 (AFZFG), kann den Opfern unbestritten schneller geholfen werden als mit der Initiative. Käme es zu einer Volksabstimmung, müssten die Opfer rund vier Jahre länger warten. Dies hätte zur Folge, dass viele Betroffene die Wiedergutmachung nicht mehr erleben würden.
Zweitens beinhaltet der Gegenvorschlag mehrere Massnahmen, welche die Betroffenen zusätzlich zu den Solidaritätsbeiträgen unterstützen. Zu nennen wären etwa das Erlöschen von spezifischen alten Schulden, die Unterstützung bei der Suche nach Sparguthaben, die Unterstützung durch die kantonalen Archive bei der Aktensuche, die öffentliche Aufarbeitung oder die Nichtanrechnung des Solidaritätsbeitrages bei Steuern, bei Betreibungen, bei den Ergänzungsleistungen AHV/IV sowie bei der Sozialhilfe.
Vor diesem Hintergrund sagt Guido Fluri im Namen des Initiativkomitees: „Der Gegenvorschlag erfüllt alle unsere Hauptforderungen und schafft die Voraussetzung, dass möglichst viele der hochbetagten und gebrechlichen Opfer noch zu Lebzeiten eine Wiedergutmachung erfahren. Den Gegenvorschlag auszuschlagen, wäre gegenüber den Opfern, die heute noch leben und seit Jahrzehnten auf eine Wiedergutmachung warten, verantwortungslos.“ Wird der Gegenvorschlag in seiner jetzigen Form bestätigt, würde die Wiedergutmachungsinitiative im Interesse der Betroffenen daher zurückgezogen.
Das heutige Ja zu einer Wiedergutmachung wurde möglich, da sich im Vorfeld der Debatte eine breite Allianz für diese Lösung stark gemacht hat. Im Initiativ- und Unterstützungskomitee der Wiedergutmachungsinitiative sitzen National- und Ständeräte aller Parteien. Auch die Schweizer Landeskirchen, der Bauernverband, die Mehrheit der Kantone, die Kantonskonferenzen der Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK), des Kindes- und Erwachsenenschutzes (KOKES) und der Archivdirektorinnen- und Archivdirektoren (ADK) sowie der Gemeinde- und der Städteverband und zahlreiche weitere Verbände unterstützen eine umfassende Wiedergutmachung.