Die Berliner Landesregierung darf künftig vor Volksbegehren und Volksentscheiden Steuergelder zur Werbung für die eigene Position und die Position des Abgeordnetenhauses einsetzen während Bürgerinitiativen ihre Öffentlichkeitsarbeit ausschliesslich aus eigener Kraft finanzieren müssen.
Eine Gesetzesänderung schreibt außerdem strengere Regeln für Unterschriften bei Volksbegehren vor. Das Abgeordnetenhaus beschloss am 3. März eine entsprechende Änderung des Abstimmungsgesetzes. Die Opposition und das Berliner Demokratie-Bündnis der 100 Tische und Initiativen kritisieren diese Neuerung scharf.
Pressesprecherin Ulrike von Wiesenau kommentiert die Gesetzesänderung nach der Abstimmung im Berliner Abgeordnetenhaus: „Entgegen der Antrittsrede des Regierenden Bürgermeisters, eine direktdemokratische Beteiligung fördern zu wollen, hat sich die Landesregierung Steuergelder zur Werbung für die eigene Position gesichert obwohl sie ohnehin über einen Verwaltungsapparat und über Pressestellen verfügt, während Initiativen ihre Öffentlichkeitsarbeit aus eigenen Mitteln finanzieren müssen. Der Einsatz der Senatsmittel ist darüber hinaus in keiner Weise begrenzt, es bleibt im Dunkeln, was unter dem ‚Gebot der Verhältnismäßigkeit‘ zu verstehen ist. Volksentscheide und direktdemokratische Beteiligung sind damit deutlich erschwert worden.“
Das neue Bündnis der direkten Demokratie kündigt unterdessen eine weitere Vernetzung und einen dichteren Zusammenschluß seiner Aktivitäten an: „Das Berliner Initiativen-Bündnis ‚Rettet den Volksentscheid‚ wird künftig konzertiert gegen den Abbau von Demokratie und Bürgerrechten antreten. Mit Volksgesetzen, konstruktiven Eingaben und neuen Konzepten haben diese stadtpolitischen Initiativen Räume der direkten Demokratie zum Wohl der Allgemeinheit erschlossen und werden diese nicht preisgeben. Das Demokratie-Bündnis, das sich angesichts der geplanten Gesetzesänderung gegründet hatte, umfasst inzwischen 100 Tische und Initiativen. Die Änderung des Abstimmungsgesetzes und die Aussetzung des Tempelhofer Feld-Gesetzes wird den Berliner Senat in weitere Turbulenzen stürzen.“