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Das Wirtschaftsministerium hat jetzt auf eine Anfrage DER LINKEN im Bundestag geantwortet – und abgestritten, dass die CETA-Expertengremien den Vertrag eigenständig verändern dürfen. Die EU-Kommission bestätigt jedoch, dass diese Gremien „bindende Entscheidungen“ treffen können.

Für die Gegner von Freihandelsabkommen ist es einer der sensibelsten Punkte: Dürfen Expertengremien im geplanten Freihandelsabkommen mit Kanada den Vertrag eigenständig verändern, ohne die Parlamente einzubeziehen?

Nein, sagte jetzt die Bundesregierung. Sie reagierte auf eine kleine Anfrage der Fraktion DER LINKEN im Bundestag. Die Antwort liegt dem Recherchezentrum CORRECT!V vorab vor. Der Expertenausschuss dürfe „lediglich Empfehlungen an die Vertragsparteien aussprechen.“ Sprich: Experten können keine verbindlichen Änderungen innerhalb des Vertrages verabschieden, ohne dass die nationalen Parlamente oder Regierungen zustimmen müssen.

Experten widersprechen dem.

Zum Hintergrund: Neben TTIP verhandelt die EU auch mit Kanada über ein Freihandelsabkommen. Es trägt den Namen CETA und steht kurz vor der Verabschiedung. Auch hier sollen Zölle abgebaut und der Handel erleichtert werden. Nun müssen nur noch die Regierungen Kanadas, die EU und die nationalen Parlamente den Vertrag ratifizieren, dann tritt er in Kraft. Er gilt als Testfall für TTIP.

In dem Expertenausschuss sollen Beamte der EU und Kanadas künftig vereinbaren, wie der Vertrag angepasst werden kann. Wenn etwa mehr Berufsabschlüsse gegenseitig anerkannt werden sollen, Pestizidwerte verändert oder die Bestimmungen für die Schiedsgerichte näher geregelt werden sollen.

DIE LINKE stützt sich bei ihrer Anfrage auf ein Rechtsgutachten des Göttinger Völkerrechtlers Peter-Tobias Stoll. Der Jurist weist darauf hin, dass in dem CETA-Vertragsentwurf eindeutig stehe, dass Expertengremien „bindende Entscheidungen treffen” können, und es Kanada oder der EU dann frei stehe, ob sie zusätzlich noch zustimmten. Im Vertragsentwurf heißt es: „Die Vertragsparteien können die Entscheidungen gemäß ihren internen Vorschriften annehmen.“ Damit, so der Gutachter, müssten die Parlamente nicht zwangsläufig beteiligt werden, wenn der Vertrag in Zukunft verändert wird.

Stoll: „Der Vertrag ist in dieser Frage nicht eindeutig formuliert. Aber die Bundesregierung sieht dennoch keinen Klärungsbedarf.“

Der Abgeordnete Klaus Ernst (Die LINKE) sagte dazu: „Die Untätigkeit von Minister Gabriel ist äußerst fahrlässig und gegenüber der Bevölkerung verantwortungslos.”

Kritiker befürchten seit langem, dass Standards durch das Freihandelsabkommen ohne demokratische Mitsprache verändert werden könnten. Die Bundesregierung sieht diese Gefahr nicht. „Der Hauptausschuss hat keinerlei Befugnis, völkerrechtlich verbindliche Entscheidungen über eine Änderung der Anhänge, Anlagen, Protokolle und Anmerkungen von CETA zu treffen“, schreibt das Bundeswirtschaftsministerium auf die Frage der LINKEN.

Das sieht selbst die Europäische Kommission anders. Sie teilte auf Anfrage von CORRECT!V mit, dass der Ausschuss „bindende Entscheidungen“ treffen könne.

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