Ein der letzten Auschwitz-Prozess findet in diesen Tagen vor dem Landgericht Lüneburg statt, angeklagt ist der 93-jährige SS-Soldat Oskar Gröning wegen Kriegsverbrechen. Warum erst jetzt und für welchen Zweck?
Was ist mit den mutigen Menschen aus der Gegenwart, die über Kriegsverbrechen und Mord berichten, wenn es sich sogar noch um ein demokratisches Rechtssystem handelt? Einer, der es in der Gegenwart nicht aushalten konnte bei Kriegsverbrechen und Mord wegzusehen, ist der damals 22-jährige US-Soldaten Bradley Manning, der hier im zweiten Teil des Artikels stellvertretend für die vielen anderen benannt wird.
Entsetzt fragen sich sicherlich viele Menschen, warum findet der Lüneburger Prozess gegen den ehemaligen SS-Mann Oskar Gröning, dem Beihilfe zum Mord in mindestens dreihunderttausend Fällen zur Last gelegt wird, erst jetzt statt? Die nächste Frage stellt sich, wie alt ist der heute 93-Jährige, zur Tatzeit gewesen, wenn der Krieg schon 70 Jahre her ist und zu welchem Zweck wird dieser Mann für diese Taten zurückliegend zur Verantwortung gezogen? Mord und Kriegsverbrechen verjähren nicht. Darauf hat sich das heutige Deutschland vor Jahrzehnten und unter Schmerzen verständigt, aus guten Gründen, und genau mit der Absicht, keinen Nazi-Henker, keinen SS-Mörder ungestraft davonkommen zu lassen. Das aber bedeutet, dass auch ein Mann wie Oskar Gröning oder einer wie John Demjanjuk, der Wachmann im Vernichtungslager Sobibor war, vor Gericht gestellt werden müssen. Ganz gleich, wie alt er ist, wenn Anklage gegen ihn erhoben wird. Das ist die notwendige Konsequenz, dass es keine Aufhebung der Verjährungsfristen für Mord gibt. Es war klar und beabsichtigt, dass Alter nicht vor Verfolgung schützen sollte.
Es bleibt eine Mahnung für die Gegenwart und Zukunft, was die Juristen gern als „Generalprävention“ nennen: die unmissverständliche Botschaft nicht nur an den Täter, sondern an die Gesellschaft insgesamt, und an die Welt, dass Mord und Kriegsverbrechen egal in welcher Gesellschaftsform nicht hingenommen werden dürfen und diese Verbrechen konsequent bestraft werden müssen, damit die Herrschaft des Rechts wieder hergestellt wird, wenn es verletzt worden ist. Ganz gleich, wer der oder die Täter sind und wie lange die Taten zurückliegen. Das Signal, das auch von solchen Prozessen wie dem in Lüneburg ausgehen soll, ist an die Völkermörder, Kriegsverbrecher, Folterknechte und Gewaltherrscher in aller Welt gerichtet: Seid euch nie sicher, dass ihr ungestraft davonkommt, wenn solche Verbrechen verübt werden, den sie verjähren nicht.
Dieser Strafprozess dient in erster Linie dazu, eine Tat aufzuklären und den Angeklagten zu entlasten oder zu verurteilen. Aber eben nicht nur. Im Prozess gegen Oskar Gröning treten auch mehr als 60 Nebenkläger auf, teils Auschwitz-Überlebende, teils Angehörige von Ermordeten. Sie finden, was den NS-Opfern viel zu lange in deutschen Gerichtssälen verweigert wurde: Gehör und Gerechtigkeit.
Dass die deutsche Justiz, die bei der Verfolgung von NS-Verbrechen über Jahrzehnte so furchtbar versagt hat, diesen Menschen heute endlich einen Ort gibt, von dem zu erzählen, was ihnen Ungeheuerliches widerfahren ist, das allein rechtfertigt schon die letzten NS-Prozesse.
Er räumte ein, 1942 gleich bei seiner Ankunft im Konzentrationslager Auschwitz von der dortigen Vergasung der Juden erfahren zu haben. „Ich bitte um Vergebung. Über die Frage der strafrechtlichen Schuld müssen Sie entscheiden.“ Der Angeklagte war zur damaligen Tatzeit gerade einmal 20 Jahre alt. Er hat gestanden, dass er nichts gegen das faschistische System getan hat, sondern seinen Befehlen gehorcht hat. Er zeigt sich jedoch seiner moralischen Schuld bewusst. Die Staatsanwaltschaft wirft Gröning vor, Geld und Wertgegenstände aus dem von Häftlingen zurückgelassenen Gepäck an die SS weitergeleitet zu haben. Außerdem soll er bei mehreren Gelegenheiten das von den Opfern auf der berüchtigten sogenannten Rampe zurückgelassene Gepäck bewacht haben. In seiner knapp einstündigen Aussage räumte der damalige Freiwillige der Waffen-SS alle Vorwürfe ein.
Es ist vielleicht schon ein Ergebnis dieses Verfahrens, dass auch über gegenwärtige Kriegsverbrechen und deren juristische Konsequenzen nachgedacht werden muss. Die Richter werden seine Einsicht, seine Reue, sollten sie ihn denn verurteilen, bei der Zumessung der Strafe gewiss berücksichtigen – genauso wie sein Alter. Angedacht wäre eine Bewährungsstrafe, eine Aussetzung der Vollstreckung, ein sehr offener Vollzug. Auch darin zeigt sich der Rechtsstaat: Er verfolgt, er verurteilt, er bestraft Mord und gibt damit den Angehörigen der Opfer einen Trost, etwas Gerechtigkeit gefunden zu haben.
Was ist mit den mutigen Menschen aus der Gegenwart, die über Kriegsverbrechen und Mord berichten, wenn es sich sogar noch um ein demokratisches Rechtssystem handelt? Warten wir auch 70 Jahre und versuchen dann noch juristische Konsequenzen einzufordern?
Darüber gibt es gegenwärtig sicherlich auch viele Fälle, dass Soldaten Befehle verweigern und Fakten veröffentlichen, da diese Kriegsverbrechen darstellen. Einer, der es auch nicht aushalten konnte bei Kriegsverbrechen und Mord wegzusehen, ist der damals 22-jährige US-Soldaten Bradley Manning, der hier stellvertretend benannt werden sollte. Die heute 27 Jährige möchte gern als Chelsea Manning benannt werden. Bradley Manning wurde allerdings zu 35 Jahren Freiheitsstrafe wegen Spionage verurteilt. Es wurde dem Soldaten vorgeworfen, die Quelle zu sein, welche detailliertes Schrift- und Audiomaterial geliefert zu haben, welches über Kriegsverbrechen, Korruption, Folter und Verletzung gegen die Menschenrechte beinhaltete und durch die Internetplattform WikiLeaks veröffentlicht zu haben. Eines dieser weiter gegebenen Dokumente soll die Videoaufnahmen eines Beschusses und den Tod irakischer Zivilisten sowie zwei Journalisten der Nachrichtenagentur Reuters durch einen amerikanischen Kampfhubschrauber am 12. Juli 2007 in Bagdad zählen, die unter dem Titel „Collateral Murder“ durch WikiLeaks-Gründer, Julian Assange, der sich seit fast drei Jahren in der ecuadorianischen Botschaft in London im Asyl befindet, bearbeitet und bereits weltweit in den Medien veröffentlicht wurden. Bei diesem Angriff wurden auch die Helfer auf der Straße durch den Kampfhubschrauber getötet, die Verletzte retten wollten. Zwei Kleinkinder, die sich in dem Van befanden, überlebten schwer verletzt.
In einem anonymen Interview gegenüber einem Nachrichtenportal im Internet äußerte Manning, er müsse ein Doppelleben führen, da er als Frau leben möchte. Als er aufgeflogen ist, dass er geheime Dokumente weiter gegeben hat, wurde er für viele Monate unter extremen Bedingungen in Haft gesetzt. Er musste sich 23 Stunden am Tag in seiner Zelle aufhalten und hatte auch in der restlichen Stunde keinen Zugang zu Nachrichten und aktuellen Informationen. Bettlaken, Kissen und seine Brille wurden ihm verwehrt. Im Jahr 2011 veröffentlichten renommierte Juristen der Harvard Law School einen offenen Brief, in dem sie Mannings Haftbedingungen als erniedrigend, unmenschlich, illegal und unmoralisch bezeichneten. Bis heute bezeugt sie ihren Gerechtigkeitssinn damit, die Öffentlichkeit mit diesen Informationen über Mord im Kriegsdienst wachgerüttelt zu haben.
Manning ist bereits für den Friedensnobelpreis nominiert worden und hat zahlreiche Ehrungen und Preise für ihren Mut und ihre Tapferkeit, inklusive der Benennung als „Person des Jahres“ der britischen Zeitung „The Guardian“ im Jahr 2012, verliehen bekommen.
Ungefähr in dem gleichen Alter wie der US-Soldat Manning befand sich der SS-Soldat Oskar Gröning im Konzentrationslager Auschwitz. Er konnte nichts gegen die faschistische Diktatur tun mit der Begründung, es hätte für ihn die Todesstrafe bedeutet können. Er zeigt sich jedoch nach 70 Jahren seiner moralischen Schuld bewusst.
Immanuel Kant (1724-1804) sagte bereits: ,,Es kann ihm (dem Offizier) aber billigerweise nicht verwehrt werden, als Gelehrter, über die Fehler im Kriegsdienste Anmerkungen zu machen, und diese seinem Publikum zur Beurteilung vorzulegen.“