Der spanische Kongress hat das neue Gesetz für öffentliche Sicherheit verabschiedet, das eine Veränderung des Einwanderungsgesetzes vorsieht. Nun kann nur noch der Senat verhindern, dass das in Kraft tritt. Die Gesetzesänderungen würden die automatische und kollektive Ausweisung von Migrant_innen, Flüchtlingen und Asylsuchenden an den Grenzen der beiden spanischen Enklaven in Nordafrika, Ceuta und Melilla, erleichtern und die Betroffenen somit der Gefahr aussetzen, Opfer schwerer Menschenrechtsverletzungen zu werden.
Trotz fast einstimmigen Widerspruchs der anderen Parteien und starker öffentlicher Kritik ist es der amtierenden Volkspartei (Partido Popular), welche die absolute Mehrheit im spanischen Kongress innehat, am 11. Dezember gelungen, den Änderungsvorschlag zum Entwurf über das Gesetz für öffentliche Sicherheit (Ley Orgánica para la Protección de la Seguridad Ciudadana) zu verabschieden. Das Gesetz sieht eine Änderung von Gesetz 4/2000 über die Rechte und Freiheiten sowie die gesellschaftliche Eingliederung ausländischer Staatsangehöriger im spanischen Hoheitsgebiet vor: Migrant_innen, Flüchtlinge und Asylsuchende könnten dann an den Grenzen der zwei spanischen Enklaven in Nordafrika, Ceuta und Melilla, automatisch zurückgewiesen werden. Somit würde den Betroffenen der Zugang zu wichtigen Verfahrensgarantien verwehrt werden und sie wären schweren Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt.
In der aktuellen Version des Änderungsvorschlags heißt es: „Ausländische Staatsangehörige, die an der Grenzlinie von Ceuta und Melilla bei dem Versuch entdeckt werden, in einer Gruppe die Grenzkontrollelemente zu überwinden, um die Grenze illegal zu überqueren, sind zurückzuweisen, um eine illegale Einreise nach Spanien zu verhindern.“ Der Änderungsvorschlag enthält dabei keine Spezifizierung dazu, auf welche Art diese „Grenzzurückweisung“ erfolgen soll. Darüber hinaus sind offenbar keine menschenrechtlichen Schutzmechanismen vorgesehen. Dies würde Asylsuchenden den Zugang zu einem Asylverfahren in Spanien verwehren und könnte zu Verstößen gegen den Grundsatz der Nicht-Zurückweisung (non-refoulement) führen, da Migrant_innen, Flüchtlinge und Asylsuchende möglicherweise schweren Menschenrechtsverletzungen in Marokko ausgesetzt wären. Sollte der Gesetzesentwurf einschließlich der Änderungen des Einwanderungsgesetzes angenommen werden, wäre dies zudem ein Verstoß gegen das Verbot von Kollektivausweisungen und für Opfer von Menschenrechtsverletzungen eine Verletzung ihrer Rechte auf einen wirksamen Rechtsbehelf und Entschädigung.
Damit das neue Gesetz Anwendung finden kann, muss es noch vom spanischen Senat verabschiedet werden. Der Senat soll im Februar 2015 über den Gesetzesentwurf entscheiden. Vor der endgültigen Abstimmung wird der Entwurf vor dem Ausschuss für innere Angelegenheiten des Senats diskutiert, der die Möglichkeit hat, Änderungen vorzunehmen.
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Bitte lehnen Sie die erste der Schlussbestimmungen des Entwurfs über das Gesetz für öffentliche Sicherheit, Antrag 121/000105 (Disposición Final Primera de Proyecto de Ley de Seguridad Ciudadana) ab, welche die Zurückweisung an den spanischen Grenzen in Ceuta und Melilla ermöglicht, da sie die Rechte von Migrant_innen, Asylsuchenden und Flüchtlingen verletzen würde. Sie wäre zudem ein Verstoß gegen die Pflichten Spaniens nach europäischen und internationalen Menschenrechtsstandards.
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(Anrede: Sr. Ministro / Dear Minister / Sehr geehrter Herr Minister)
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BERICHTERSTATTER ÜBER DAS
GESETZ FÜR ÖFFENTLICHE SICHERHEIT
Luis Aznar
Plaza de la Marina Española s/n
28071 Madrid
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E-Mail: luis.aznar@senado.es
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