Beim Thema Fracking kämpfte die SPD bereits vor einigen Wochen noch gegen Kanzleramtschef Peter Altmaier (CDU) und seiner Gesetzesblockade. Leider hat sich die Bundesregierung im Ergebnis für das umstrittene Fracking unter „schonenden Bedingungen“ ausgesprochen. Durch eine sechsköpfige Kommission aus Wissenschaftlern könne eine absolute Unbedenklichkeit einer Probebohrung zugelassen werden.
Was ist das Fracking? Es ist eine Kurzform für das hydraulische Herausbrechen der Rohstoffe aus dem Erdboden. Dabei wird ein Mix aus Wasser, Sand und Chemikalien mit Hochdruck durch Bohrlöcher in den Erdboden gepresst, um die Rohstoffe wie Erdgas oder Erdöl freizusetzen, die in bis zu 2500 Meter Tiefe im Schiefer ruhen und sonst nicht erreichbar sind. Die Flüssigkeit bricht die Gesteinsschichten auf, der Sand füllt die Zwischenräume, und der Rohstoff kann entströmen. Über horizontale Bohrungen kann eine einzige Förderstelle, wie ein Rad mit Speichen, weite Flächen erreichen. Wissenschaftlichen Studien zufolge kann Fracking das Trinkwasser kontaminieren, durch giftige Abwässer, Chemikalien und radioaktive Stoffe. Es könne zu Explosionen, enormen Umweltschäden sowie Gesundheitsschäden für den Menschen führen, wie es bereits mehrfach in Lateinamerika bekannt ist.
Anlass der kontroversen Debatte war ein erster Gesetzentwurf aus dem Umweltressort zum Thema Fracking, der als einer der modernsten, sichersten und umweltfreundlichsten Konzepte vorlag.
In dieser ursprünglichen Fassung des Gesetzentwurfs sah das Fracking- Gesetz ein Verbot bis 3000 Meter Tiefe vor. Dagegen wendet sich nun Kanzleramtschef Altmaier. Dieses wurde nun gestrichen. Der Kompromiss kam unter Vermittlung von Altmaier und dem Druck des Wirtschaftsflügels der CDU, der Gewerkschaft IG Bergbau, Chemie, Energie sowie dem Bundesverband der Deutschen Industrie zustande. Nun sollen mit diesem Gesetz mehr Probebohrungen ermöglicht werden, auch oberhalb von 3000 Metern. Dies liess Altmaier Umweltministerin Hendricks in der vergangenen Woche in einem persönlichen Gespräch im Kanzleramt nicht nur deutlich wissen. Er stoppte damit auch das weitere Gesetzgebungsverfahren, nämlich die Ressortabstimmung des Gesetzentwurfs. Nun hat die Umweltministerin Hendricks auch den regierungsinternen Kompromiss zum Fracking verteidigt. Sie habe sich damit durchgesetzt, dass „Fracking unbefristet verboten ist und dass es es nur in ganz seltenen Ausnahmefällen erlaubt werden kann“. Die Koalition verständigte sich demnach auf ein unbefristetes Moratorium. In allen sensiblen Gebieten wie Wasser- und Heilquellenschutzgebieten bleibe das Fracking verboten, so Hendricks. Nur für wissenschaftliche Zwecke dürfe gebohrt werden, betonte sie. Ein Sprecher des Umweltministeriums sagte, Fracking könne nur erlaubt werden, wenn diese Technik nachweislich keine Gefahr für das Grundwasser und die Umwelt darstelle. Der Trinkwasserschutz genieße absoluten Vorrang. Probebohrungen sollen möglich sein, wenn das Expertengremium aus den sechs Wissenschaftlern keine Bedenken erhebt. Zudem solle die geplante Vorschrift gestrichen werden, nach der Fracking erst ab einer Tiefe von 3.000 Metern erlaubt sein soll.
Umweltschützer wenden ein, das Grundwasser könne durch die giftigen Substanzen verseucht werden. In den USA führte der Fracking- Boom zu niedrigen Energiepreisen, wovon auch die Wirtschaft profitiert. Bisher gibt es keine gesetzliche Regelung für die Fracking- Fördertechnik in Deutschland. Der nun gefundene Kompromiss zum „Fracking im Schonwaschgang“ soll nach Angaben des Umweltministeriums noch in dieser Woche in die Ressortabstimmung gehen.