Am Morgen des 27. Augustes 2014 hat der Schweizer Bundesrat seine Botschaft zur “Volksinitiative für ein bedingungsloses Grundeinkommen” verabschiedet. Er lehnt die Initiative ab.

Die Haltung der Botschaft kommt nicht überraschend. Der Bundesrat bedient die klassischen Bedenken zum Vorschlag eines bedingungslosen Grundeinkommens: Fehlende Arbeitsanreize und die Unvorstellbarkeit der Finanzierung.

Treffend wird in der Botschaft beschrieben, dass es sich beim bedingungslosen Grundeinkommen um eine Umgestaltung des bisher auf der “Hilfe bei Nicht-Können” basierenden Gesellschaftsvertrages handelt. Neu soll anstelle der Bedingungen des Nicht-Könnens ein Grundeinkommen ohne Bedingungen zum selbstbestimmenten Können gestellt werden. Dies allerdings ist nicht denkbar, solange man sich vorstellt, dass die Menschen nicht arbeiten, weil sie können, sondern weil sie müssen. Diese Vorstellung aber ist doch verwunderlich, wenn man sich die Geschichte der Schweiz vor Augen hält, die in ihrer Grundhaltung auf Selbstbestimmung basiert. Auf jeden Fall wird die Frage der Arbeitsmotivation einer der Kernpunkte werden für die Debatte zur Volksabstimmung, die 2016 stattfinden wird: Warum und wozu arbeiten wir eigentlich?

Schweizer Bundesrat 2014

An die Grund-Vorstellung des Menschen als “Müssender” anknüpfend bildet der Bundesrat das Bedenken, dass die wirtschaftliche Prosperität sinken würde, wenn es ein bedingungsloses Grundeinkommen gäbe. Dass aber die Bedingungen von den Menschen selbst bestimmt werden können und sich daraus erst eine motivierte und mit der Arbeit identifizierte nachhaltige Prosperität und Leistungsfähigkeit entwickeln kann, fällt dem Bundesrat vom Rand des Betrachtungshorizontes. Im Vordergrund der Betrachtung steht die Angst, dass die Menschen nicht arbeiten, wenn man sie dazu nicht bedingen kann. Faulheit zu unterstellen ist aber einfach und falsch, weil die Faulheit erwiesenermassen als Folge von fremdbestimmtem Arbeiten hervorkommt, das Grundeinkommen also gerade eine Initiative gegen die Faulheit ist, die befürchtet wird.

Schliesslich die Finanzierbarkeit: In einem – nehmen wir an – Übereifer finden sich in der Botschaft des Bundesrates bis auf die Milliarde genaue Berechnungen und fixe Vorstellungen der Transfertechnik. Einkommensteuer soviel, Mehrwertsteuer soviel. Daraus wird dann leichtfertig die Unmöglichkeit der Finanzierung geschlossen. Dabei verlieren die Berechnenden den Grundsatz der Finanzierung eines bedingungslosen Grundeinkommen leider aus den Augen:

Das bedingungsloses Grundeinkommen ist kein zusätzliches Einkommen. Es soll lediglich im Bereich der bestehenden Einkommen der Teil davon bedingungslos werden, den man “unbedingt” braucht.

Das bedingungslose Grundeinkommen ist nicht mehr Geld, auch nicht weniger. Aber es stellt weniger Bedingungen, weniger Bedingungen, die der Staat dem Einzelnen gegenüber stellt. Das heisst: weniger Kontrolle, weniger Staat und mutmasslich mehr Dynamik. Das ist die Gefahr.

Der Bundesrat zieht folgendes Fazit zur Empfehlung: “Der Bundesrat erachtet die Risiken eines solchen wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Experiments als zu gross und hält die möglichen Wirkungen für zu unberechenbar. Deshalb beantragt er den eidgenössischen Räten, die Volksinitiative «Für ein bedingungsloses Grundeinkommen» Volk und Ständen ohne direkten Gegenentwurf oder indirekten Gegenvorschlag zur Ablehnung zu empfehlen.”

Die Begründung des Bundesrates basiert im Kern auf Ängsten. Angst aber ist ein schlechter Berater für die Weiterentwicklung der Schweiz. Die kommenden Debatten werden sicher sehr interessant werden.

Hier die:
Medienmitteilung des Bundesrates

Und hier die ausführliche Begründung der Botschaft:
Botschaft zur Volksinitiative «Für ein bedingungsloses Grundeinkommen

Webseite: grundeinkommen.ch

Reportage ORF 2 – Generation Grundeinkommen

Author: Daniel Häni