Argentinien im Kampf gegen die Folter: Die Gründung der Einrichtung zur Prävention gegen die Folter wurde reglementiert.
Der nationale Sekretär der Menschenrechte, Martín Fresneda, feierte die Reglementierung des Gesetzes 26.827, welches ein Nationales System zur Prävention gegen Folter und jegliche gewalttätige, unmenschliche oder entwürdigende Handlungen oder Bestrafungen einführt. Dieses hat als Ziel, alle Rechte im Rahmen der Prävention und dem Verbot von Folterungen und anderen gewalttätigen Taten zu garantieren.
Der Erlass 465/2014 wurde unterzeichnet von Cristina Fernández de Kirchner; Jorge Capitanich, Kabinettoberhaupt, sowie von Julio Alak, Justizminister, und María Cecilia Rodriguez, Sicherheitsministerin.
Fresneda bekräftigte, dass es sich “um eine fundamentale Errungenschaft handelt hier und jetzt mit diesem Instrument rechnen zu können, da dieses schon seit dem Jahre 2008 debattiert wird und letztendlich vergangenes Jahr unter mehrheitlicher Zustimmung im nationalen Kongress gewählt wurde, nicht ohne davor mehrere Instanzen durchlaufen zu haben. Im Jahre 1986 wurde das Abkommen gegen die Folter erlassen, 1994 erreichte dieses Verfassungsniveau, 2002 wurde das Protokoll gegen Folterungen verabschiedet, und 2004 wurde vom damaligen Präsidenten Nestor Kirchner das Instrument zur Genehmigung des Fakultativen Protokolls des vorhin erwähnten Abkommens erschaffen.”
In diesem Sinne begrüßte der Sekretär den Erlass und versicherte: “Mit der Genehmigung dieses Gesetzes führt Argentinien fort, dessen Gesetzgebung an die internationalen Standards bezüglich der Menschenrechte anzupassen sowie Instrumente, die dem Schutze der Freiheitsrechte von einzelnen Menschen dienen, zu festigen.”
“Unser Land ist das erste Lateinamerikas welches das Protokoll des Abkommens gegen die Folter genehmigt. Dies ist kein Zufall sondern das Ergebnis des unermüdlichen Schaffens des argentinischen Staates in seiner Politik des Rechteausbaus und deren Vorstellung vor dem Rat der Menschenrechte der Vereinten Nationen.”
Dieses Gesetz führt das Nationale Präventionssystem gegen die Folter und jegliche andere gewalttätige, unmenschliche oder entwürdigende Handlungen oder Bestrafungen ein und wird von dem Nationalen Komitee der Prävention gegen die Folter, dem Federalen Rat der Lokalen Mechanismen, den lokalen Einrichtungen und verschiedenen anderen Institutionen, die an der Einhaltung der Ziele des fakultativen Protokolls interessiert sind, eingegliedert. Zudem sieht Fresneda voraus, dass die Kontrolle von dem Nationalen Komitee zur Prävention gegen die Folter und jegliche andere gewalttätige, unmenschliche und entwürdigende Handlungen oder Bestrafungen, welches unter anderem die Befugnis hat zur Durchführung regelmäßiger und außerordentlicher Besuche nationaler Hafteinrichtungen, übernommen wird. Das Nationale Komitee wird außerdem als Beschlussorgan handeln sowie das Nationale System zur Prävention gegen die Folter und jeglicher gewaltsamer, unmenschlicher oder entwürdigender Handlungen oder Bestrafungen artikulieren und koordinieren.
Übersetzung aus dem Spanischen von Leonie Pintoffl